Im Interesse des Mandanten

Neben der klassischen Insolvenzverwaltung beraten wir Unternehmen und ihre Organe, Gesellschafter, Gläubiger oder Investoren umfassend in Fragen des Insolvenzrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete, wie dem Anfechtungs-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.

Unser Beratungsspektrum erstreckt sich dabei auf folgende Bereiche:

Gläubigerberatung

Gerät ein Unternehmen in die Krise bedeutet das für die Gläubiger und Anteilseigner den drohenden Verlust von Vermögenswerten. Wir beraten und vertreten Gläubiger und Anteilseigner professionell bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen und entwickeln Sicherungskonzepte zum Schutz ihrer Forderungen.

Anfechtung

Im Rahmen einer Insolvenz sind Gläubiger oder Organe von Unternehmen oftmals mit Anfechtungsansprüchen eines Insolvenzverwalters konfrontiert. Wir vertreten Gläubiger oder Organe einer Gesellschaft bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen. Aus unserer Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung sind wir mit den verschiedenen Konstellationen, die im Anfechtungsrecht auftreten können, bestens vertraut. Wir können einschätzen, ob eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters Aussicht auf Erfolg hat und entsprechende Abwehrstrategien entwickeln.

Organhaftung

Geschäftsführer oder Vorstände von insolventen Unternehmen sind nicht selten Haftungsansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Wir beraten die Organe von Gesellschaften in Haftungsfragen rechtlich umfassend und vertreten sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.

Unternehmenskauf

Ein Unternehmenskauf aus der Insolvenz unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten. Aufgrund unserer Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung kennen wir uns mit den Besonderheiten, die bei einer erfolgreichen Transaktion zu berücksichtigen sind, sehr gut aus. Wir beraten unsere Mandanten professionell von der Begleitung bei M&A-Prozessen bis hin zur Vertragsgestaltung beim Kauf von Unternehmen oder Vermögenswerten aus der Insolvenz.