Nachlass ordnen und verwalten

Verstirbt ein Mensch, tritt der Erbfall ein. Häufig hinterlässt der Verstorbene neben Vermögensgegenständen, Forderungen, Immobilien oder Geschäftsanteilen an Gesellschaften auch Schulden. Probleme können dann entstehen, wenn der Nachlass überschuldet ist.

In diesem Fall können Erben, Nachlassverwalter oder Nachlassgläubiger einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Nachlass stellen. Mit Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens haftet der Erbe nicht mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen. Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten ist auf den vorhandenen Nachlass beschränkt.

Seit Jahren werden wir von den Gerichten, Nachlassgläubigern oder Erben als Nachlassinsolvenzverwalter vorgeschlagen und bestellt. Bei der Abwicklung von Nachlässen stellen wir die bestmögliche Befriedigung der Nachlassgläubiger aus der Insolvenzmasse sicher. Verbleibt nach Abzug der Verfahrenskosten und der Nachlassverbindlichkeiten noch eine freie Nachlassmasse, werden die Überschüsse an die Erben ausgekehrt.