Kurs halten in der Krise

Eine Insolvenz bedeutet nicht zwingend das Aus für ein Unternehmen. Jede Krise beinhaltet auch die Chance für einen Neubeginn. Ist die wirtschaftliche Schieflage eingetreten, ist konsequentes und zielgerichtetes Handeln erforderlich. Die moderne Insolvenzordnung bietet verschiedene Instrumente für eine nachhaltige Restrukturierung und Fortführung von Unternehmen.

Als Insolvenzverwalter oder Sachwalter sind wir uns der übertragenen hohen sozialen Verantwortung bewusst. Oberste Priorität haben für uns die Fortführung und der Erhalt von Unternehmen sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen. Dabei liegt unser besonderes Augenmerk auf einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger. Im Interesse aller Beteiligten finden wir individuell zugeschnittene und wirtschaftlich tragfähige Lösungen.

Mit Weitsicht zum Ziel

Die Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensinsolvenzen sind unterschiedlich:

Regelinsolvenzverfahren

In Regelinsolvenzverfahren erreichen wir als Insolvenzverwalter die Fortführung und Restrukturierung eines Unternehmens durch eine übertragende Sanierung an einen neuen Investor.

Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren

In Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren gestalten wir die Sanierung als Sachwalter oder Sanierungsgeschäftsführer durch Vorlage eines Insolvenzplans.

Mit Einführung des ESUG * gewinnen die Planverfahren in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren zunehmend an Bedeutung. In diesen Fällen setzt der Unternehmer bzw. die Unternehmensleitung die Restrukturierung des Unternehmens in Eigenregie unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters um. Für die betroffenen Unternehmen und ihre Gläubiger bedeutet das größere Planungssicherheit und mehr Entscheidungs- und Handlungsspielräume beim Ablauf des Insolvenzverfahrens. Der Anreiz zu einer frühen Insolvenzantragstellung mit erheblich besseren Sanierungschancen wird damit deutlich gestärkt.

In Regelinsolvenzverfahren, in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren haben die Schuldnerunternehmen und die Gläubiger – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit, einen erfahrenen Insolvenz- und Sanierungsexperten als Verwalter vorzuschlagen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Verständigung der Beteiligten auf einen geeigneten Verwalter eine gute Basis ist, um den Sanierungsprozess optimal zu gestalten.

* Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 1. März 2012